Eine CITES-Bescheinigung brauchen Sie für Ihre Gitarre nur dann, wenn darin Material einer geschützten Art verbaut ist und Sie das Instrument entweder über die EU-Grenze bringen oder in der EU verkaufen wollen. Für die meisten modernen Gitarren mit Ostindischem Palisander entfällt die Pflicht seit 2019. Der kritische Fall ist Rio-Palisander (Dalbergia nigra): Hier entscheidet ein Stichtag im Juli 1992 darüber, ob Sie Ihr Instrument legal verkaufen dürfen. Dieser Leitfaden zeigt, welches Dokument für welche Situation gilt, welche Behörde zuständig ist, wie lange Sie warten müssen und wie Sie fehlende Papiere nachträglich beschaffen.
TL;DR
- Reisen außerhalb der EU: Enthält die Gitarre geschützte Materialien, beantragen Sie beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Musikinstrumentenbescheinigung. Sie gilt drei Jahre und erlaubt mehrfache Grenzübertritte, aber nur zu nichtkommerziellen Zwecken.
- Verkauf in Deutschland: Eine Gitarre mit Rio-Palisander dürfen Sie nur mit einer Vermarktungsbescheinigung der zuständigen Landesbehörde verkaufen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass das Instrument vor dem 20. Juli 1992 in der EU war.
- Anderer Palisander: Fertige Instrumente aus anderen Dalbergia-Arten sind seit 2019 weitgehend von der Papierpflicht befreit, mit Ausnahme von Dalbergia cochinchinensis.
- Nachträglich: Papiere lassen sich auch Jahrzehnte später beantragen, wenn Sie die Herkunft belegen können. Ein alter Kaufbeleg allein reicht dafür meist nicht.
- Zeit einplanen: Für Erstanträge empfiehlt das BfN rund drei Monate Vorlauf.
Inhaltsverzeichnis
- Was CITES für Gitarristen bedeutet
- Rio-Palisander und die übrigen Palisanderarten
- Welche Bescheinigung für welche Situation?
- Zertifikat nachträglich beschaffen: so gehen Sie vor
- Checkliste vor dem Kauf einer Vintage-Gitarre
- Unsere Sicht als Händler für Vintage-Gitarren
- Gutachten, Zertifikat und Verkauf aus einer Hand
- Häufige Fragen zur CITES-Bescheinigung
- Quellen
Was CITES für Gitarristen bedeutet
CITES ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Es regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten über Genehmigungen und Bescheinigungen, die bei Ein- und Ausfuhr vorgelegt werden. In der EU wird das Abkommen durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt, deren Anhänge A, B und C festlegen, wie streng eine Art geschützt ist. Anhang A ist die strengste Stufe.
Für Gitarren sind vor allem Hölzer relevant, gelegentlich auch tierische Materialien. Das Bundesamt für Naturschutz nennt als typische Beispiele Elfenbein und Tropenhölzer, die in Musikinstrumenten verbaut sein können. Bei Gitarren geht es meist um Boden und Zargen, Griffbrett, Steg oder Kopfplattenfurnier. Bei historischen Instrumenten kommen Einlagen und Sättel aus Elfenbein oder Perlmutt hinzu.
Laut Artenschutzbroschüre des BfN stehen inzwischen über 500 Holzarten unter Schutz. In vielen Fällen gilt dieser Schutz allerdings nur für Rohprodukte wie gesägtes Holz oder Furnier, nicht für das fertige Instrument. Genau diese Unterscheidung macht den Alltag für Gitarristen deutlich einfacher, als die Debatte vor 2019 vermuten ließ.
Rio-Palisander und die übrigen Palisanderarten
Rio-Palisander: der Sonderfall
Rio-Palisander, auch Brasilianischer Palisander oder Jacaranda genannt, ist seit 1992 in Anhang I beziehungsweise A gelistet. Für ihn gelten keine Erleichterungen. Jede kommerzielle Vermarktung in der EU, also Verkauf, Angebot zum Verkauf oder Ausstellung gegen Eintritt, setzt eine Vermarktungsbescheinigung voraus.
Das Infoblatt des BfN zum Handel mit Rio-Palisander stellt klar: Der Verkauf innerhalb der EU ist nur zulässig, wenn der Verkäufer eine solche Bescheinigung besitzt, und zuständig sind die Behörden der Bundesländer. Wer eine Gitarre mit Rio-Palisander von außerhalb der EU einführen will, braucht laut demselben Infoblatt immer zwei Dokumente: eine CITES-Einfuhrgenehmigung des EU-Einfuhrlandes und ein CITES-Exportdokument des Ausfuhrlandes. Die Einfuhrgenehmigung müssen Sie vor der Einfuhr beantragen, nicht erst an der Grenze.
Betroffen sind in der Praxis vor allem ältere Instrumente: amerikanische Steelstrings aus der Zeit vor den späten 1960er-Jahren, hochwertige ältere Konzert- und Flamencogitarren mit Boden und Zargen aus Jacaranda sowie Griffbretter mancher Vintage-E-Gitarren. Ob Ihr Instrument tatsächlich Rio-Palisander enthält, lässt sich oft nur durch geschulte Begutachtung klären. Hinweise zu Maserung, Farbe und typischen Verwechslungen finden Sie in unserem Beitrag Rio-Palisander erkennen und Papiere vor dem Verkauf prüfen.

Ostindischer und anderer Palisander: Erleichterungen seit 2019
Eine Zeit lang betraf der Schutz der gesamten Gattung Dalbergia nahezu jede Gitarre mit Palisandergriffbrett, und der Handel geriet ins Stocken. Auf der Artenschutzkonferenz in Genf 2019 wurden die Regeln geändert, um Musikinstrumente von den Handelsbeschränkungen für Palisander auszunehmen, da sie nach Einschätzung der Vertragsstaaten keine wesentliche Bedrohung für diese Baumarten darstellen.
Seitdem dürfen fertige Instrumente aus anderen Dalbergia-Arten, ausgenommen Dalbergia cochinchinensis, unter bestimmten Bedingungen ohne CITES-Papiere gehandelt werden. Für Ihre Gitarre mit Ostindischem Palisander brauchen Sie also in aller Regel keine Bescheinigung, weder zum Verkauf noch für die Reise. Mehr zu den Unterschieden finden Sie in unserem Überblick zu den CITES-Regeln für Palisander-Gitarren in Deutschland.
Welche Bescheinigung für welche Situation?
Der Begriff CITES-Bescheinigung fasst mehrere Dokumente zusammen, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Die folgende Übersicht ordnet sie den häufigsten Situationen zu.
| Situation | Dokument | Zuständig | Wichtigste Bedingung |
|---|---|---|---|
| Gitarre ohne geschützte Materialien, Reise ins Ausland | Keine Pflicht, freiwillige „Declaration of materials" empfohlen | Instrumentenbauer oder Eigentümer | Beschreibt den Aufbau des Instruments |
| Konzertreise, Unterricht, Wettbewerb außerhalb der EU mit geschütztem Material | Musikinstrumentenbescheinigung | Bundesamt für Naturschutz | Nur nichtkommerziell, gilt drei Jahre |
| Verkauf einer Gitarre mit Rio-Palisander innerhalb Deutschlands oder der EU | Vermarktungsbescheinigung | Landesbehörde des Bundeslandes | Nachweis: vor dem 20. Juli 1992 in der EU |
| Kauf einer Rio-Palisander-Gitarre aus den USA oder Japan | Einfuhrgenehmigung plus Exportdokument des Ausfuhrlandes | BfN und Behörde des Ausfuhrlandes | Vor der Einfuhr beantragen |
| Verkauf ins Ausland außerhalb der EU | Ausfuhrgenehmigung | Bundesamt für Naturschutz | Je nach Zielland zusätzlich Einfuhrpapiere |
Die Musikinstrumentenbescheinigung für Reisen
Sie ist das Dokument für Musiker, die mit ihrem eigenen Instrument unterwegs sind. Laut BfN gilt sie drei Jahre und erlaubt die mehrfache Aus- und Wiedereinfuhr, wenn Sie die Gitarre im Reisegepäck mitführen. Nach Ablauf schicken Sie das Dokument an das BfN zurück. Ein Verkauf mit diesem Papier ist ausdrücklich ausgeschlossen: Es gilt nur für Reisen, Auftritte, Unterricht und Wettbewerbe.
Beantragt wird die Bescheinigung beim Bundesamt für Naturschutz mit dem Formular 221, wie das Merkblatt der Stadt Leipzig erläutert. Dem Antrag liegt eine Vorlagebescheinigung der zuständigen Landesbehörde bei, die bestätigt, dass Sie das Instrument rechtmäßig eingeführt oder innerhalb der EU erworben haben. Das BfN rät, das Instrument im Feld 8 des Formulars sehr genau zu beschreiben, um Rückfragen zu vermeiden: Hersteller, Modell, Baujahr, Seriennummer, Maße und jedes verwendete geschützte Material mit Bauteil.

Die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen etwa vier Wochen. Für Erstanträge empfiehlt das BfN dennoch drei Monate Vorlauf. Planen Sie also eine Tournee in Japan im Frühjahr 2027, sollte der Antrag spätestens im Dezember 2026 gestellt sein.
Was „nichtkommerziell“ genau heißt, erklärt der Praxisleitfaden von FIM und PEARLE zu CITES: Das Instrument darf auf der Reise weder zum Verkauf angeboten noch verkauft werden. Prüfen Sie vor jeder Reise außerdem die Regeln des Ziellandes, denn manche Staaten außerhalb der EU verlangen zusätzliche Nachweise. Was Sie beim Versand in Drittländer außerdem beachten müssen, beschreiben wir im Beitrag CITES, Carnet und Papiere beim Export außerhalb der EU.
Die Vermarktungsbescheinigung für den Verkauf
Wer eine Gitarre mit Rio-Palisander verkaufen will, privat oder gewerblich, braucht die Vermarktungsbescheinigung. Sie wird nur ausgestellt, wenn belegt ist, dass sich das Instrument vor dem 20. Juli 1992 in der EU befand. Für gewerbsmäßigen Handel besteht außerdem eine Buchführungspflicht.
Die Bescheinigung ist an das konkrete Instrument gebunden. Achten Sie beim Kauf darauf, dass Beschreibung, Seriennummer und Fotos im Dokument zur Gitarre passen, die vor Ihnen liegt. Die Gebühren regelt jede Landesbehörde selbst, deshalb lohnt eine kurze Nachfrage bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes, bevor Sie den Antrag stellen.
Die Declaration of materials für unkritische Gitarren
Enthält Ihre Gitarre keine geschützten Materialien, brauchen Sie keine CITES-Papiere. Das BfN empfiehlt trotzdem eine Instrumentenbescheinigung, die den Aufbau des Instruments erklärt, damit der Grenzübertritt reibungslos verläuft. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Bei einer Konzertgitarre mit Zederndecke, Boden und Zargen aus Ostindischem Palisander und Ebenholzgriffbrett erspart Ihnen ein solches Blatt am Flughafen unter Umständen lange Erklärungen.
Zertifikat nachträglich beschaffen: so gehen Sie vor
Viele Vintage-Gitarren sind Jahrzehnte durch verschiedene Hände gegangen, ohne dass sich jemand um Papiere gekümmert hat. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, sorgfältig vorzugehen. Legal besitzen dürfen Sie das Instrument in der Regel auch ohne Bescheinigung. Verkaufen oder ins Ausland mitnehmen dürfen Sie es ohne passende Papiere jedoch nicht.
Der häufigste Irrtum: Ein Kaufbeleg aus den 1960er-Jahren beweise schon alles. Das BfN weist darauf hin, dass für die Vermarktung von Rio-Palisander der Nachweis zählt, dass das Instrument vor Juli 1992 innerhalb der EU existierte. Eine Rechnung aus Nashville von 1965 belegt das Baujahr, aber nicht, wann die Gitarre nach Europa kam.
So bauen Sie einen belastbaren Nachweis auf:
- Material klären. Lassen Sie fachkundig prüfen, ob überhaupt Rio-Palisander oder ein anderes geschütztes Material verbaut ist. Viele Gitarren, die als Jacaranda verkauft wurden, haben in Wahrheit Ostindischen Palisander, und umgekehrt.
- Baujahr dokumentieren. Seriennummer, Zettel im Korpus, Signatur des Gitarrenbauers, bauliche Merkmale und Herstellerunterlagen belegen das Alter.
- Aufenthalt in der EU vor 1992 belegen. Hilfreich sind datierte Rechnungen europäischer Händler, Reparaturbelege von Werkstätten, Versicherungspolicen, Zollpapiere, alte Fotos mit erkennbarem Datum, Konzertprogramme oder schriftliche Erklärungen von Vorbesitzern.
- Gutachten einholen. Eine schriftliche Expertise, die Material, Baujahr und Herkunft zusammenfasst, verbindet die einzelnen Belege zu einer nachvollziehbaren Geschichte.
- Antrag bei der Landesbehörde stellen. Mit diesen Unterlagen beantragen Sie die Vermarktungsbescheinigung beziehungsweise die Vorlagebescheinigung, die Sie für die Musikinstrumentenbescheinigung benötigen.
- Kopien sicher aufbewahren. Bewahren Sie Originale und Scans getrennt auf. Bei einem späteren Verkauf steigert eine lückenlose Akte den Wert spürbar.
Wie Sie die Geschichte eines Instruments Schritt für Schritt rekonstruieren, zeigt unser Leitfaden Provenienz einer Gitarre nachweisen. Fehlt jeder Beleg über den Aufenthalt in der EU vor dem Stichtag, wird die Behörde die Vermarktungsbescheinigung in der Regel nicht ausstellen. Dann bleibt die Gitarre in Ihrem Besitz spielbar, aber in Deutschland nicht verkäuflich. Lassen Sie sich in diesem Fall von der zuständigen Landesbehörde beraten, bevor Sie das Instrument anbieten.
Checkliste vor dem Kauf einer Vintage-Gitarre
Ob im Laden, auf einer Messe oder online: Bevor Sie eine ältere Gitarre mit möglichem Rio-Palisander kaufen, sollten Sie diese Fragen klären.
- Welche Hölzer sind in Boden, Zargen, Griffbrett, Steg und Kopfplatte verbaut, und wer hat das bestätigt?
- Liegt eine Vermarktungsbescheinigung vor, und stimmen Seriennummer, Beschreibung und Fotos mit dem Instrument überein?
- Ist der Verkäufer der in der Bescheinigung genannte Inhaber oder legal berechtigt, das Instrument zu verkaufen?
- Kommt die Gitarre aus einem Land außerhalb der EU? Dann muss vor der Einfuhr eine Einfuhrgenehmigung vorliegen, sonst droht die Beschlagnahme beim Zoll.
- Gibt es Einlagen, Sättel oder Beschläge aus Elfenbein, Schildpatt oder anderen geschützten Materialien, die eigene Papiere erfordern?
- Werden alle Dokumente im Original übergeben?
Bei Käufen aus Übersee kommen zu den Artenschutzpapieren noch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer hinzu. Die Kosten zeigt unser Beitrag zum Gitarrenkauf aus den USA und den Abgaben bei der Einfuhr.
Unsere Sicht als Händler für Vintage-Gitarren
Wir sehen täglich, wie sehr Papiere den Wert einer Vintage-Gitarre bestimmen. Zwei Instrumente desselben Baujahrs, gleich gut erhalten und gleich klingend, können sich im Markt völlig unterschiedlich verhalten: Das eine hat eine saubere Akte mit Vermarktungsbescheinigung, das andere nur eine mündliche Geschichte. Das erste lässt sich legal verkaufen, versichern und vererben, ohne dass die Erben vor offenen Fragen stehen. Beim zweiten beginnt die Arbeit, bevor überhaupt ein Preis genannt werden kann.
Deshalb prüfen unsere Fachleute jede Gitarre, bevor sie in den Shop kommt: Material, Baujahr, Erhaltungszustand und die vorhandenen Dokumente. Wir arbeiten eng mit renommierten Gitarrenbauern zusammen, wenn es um die Bestimmung von Hölzern und Bauweise geht. Unser Rat an Sammler und Musiker ist einfach: Kümmern Sie sich um die Papiere, solange Belege und Zeitzeugen noch greifbar sind. Ein Gespräch mit einem Vorbesitzer oder eine alte Werkstattrechnung ist heute leicht zu bekommen und in zwanzig Jahren vielleicht gar nicht mehr.
Und noch etwas: CITES ist kein Grund, auf eine historische Jacaranda-Gitarre zu verzichten. Mit vollständigen Papieren ist sie ein legales, oft wertbeständiges Instrument mit einem Klang, den viele Spieler nicht missen möchten.
— Vintage
Gutachten, Zertifikat und Verkauf aus einer Hand
Sie besitzen eine ältere Konzert-, Flamenco- oder Steelstring-Gitarre und wissen nicht, was darin verbaut ist oder welche Papiere fehlen? Bei Vintage Guitar World erstellen wir Zertifikate und Wertgutachten, die Material, Baujahr und Zustand Ihres Instruments nachvollziehbar dokumentieren. Wenn Sie verkaufen möchten, übernehmen wir den Verkauf in Kommission. Und wenn Sie eine Gitarre mit Geschichte suchen, finden Sie geprüfte Instrumente in unseren Kategorien Vintage-Gitarren und Historische Gitarren, auf Wunsch mit einem persönlichen Anspieltermin.
Häufige Fragen zur CITES-Bescheinigung
Wo bekomme ich CITES-Papiere für meine Gitarre?
Die Musikinstrumentenbescheinigung für Reisen stellt das Bundesamt für Naturschutz aus, beantragt mit dem Formular 221. Die Vermarktungsbescheinigung für den Verkauf sowie die Vorlagebescheinigung erhalten Sie bei der zuständigen Naturschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Länder außerhalb der EU erteilt ebenfalls das BfN.
Brauche ich für eine Gitarre mit Ostindischem Palisander eine Bescheinigung?
In aller Regel nein. Seit der Artenschutzkonferenz 2019 sind fertige Musikinstrumente aus Dalbergia-Arten außer Rio-Palisander und Dalbergia cochinchinensis weitgehend von der Papierpflicht befreit. Für Reisen kann eine freiwillige Materialerklärung trotzdem nützlich sein.
Was kostet eine CITES-Bescheinigung?
Die Gebühren sind nicht bundeseinheitlich, die Landesbehörden legen sie für Vermarktungs- und Vorlagebescheinigungen selbst fest. Fragen Sie vor dem Antrag bei der zuständigen Stelle nach. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für ein Gutachten, das Material und Herkunft belegt.
Kann ich eine Rio-Palisander-Gitarre ohne Papiere verkaufen?
Nein. Ohne Vermarktungsbescheinigung ist der Verkauf in der EU nicht zulässig, auch wenn Sie die Gitarre legal besitzen. Können Sie nachweisen, dass sie vor dem 20. Juli 1992 in der EU war, lässt sich die Bescheinigung nachträglich beantragen.
Wie lange dauert die Musikinstrumentenbescheinigung?
Bei vollständigen Unterlagen rechnet das BfN mit etwa vier Wochen. Für Erstanträge empfiehlt die Behörde aber rund drei Monate Vorlauf, weil die Vorlagebescheinigung der Landesbehörde und eventuelle Rückfragen Zeit kosten.
Quellen
- Bundesamt für Naturschutz: Musikinstrumente
- Bundesamt für Naturschutz: Genehmigungen und Bescheinigungen
- Bundesamt für Naturschutz: Artenschutzbroschüre
- Bundesamt für Naturschutz: Infoblatt zum Handel mit Rio-Palisander
- Stadt Leipzig: Merkblatt Musikinstrumentenbescheinigung
- Europäische Kommission: Ergebnisse der Artenschutzkonferenz in Genf 2019
- FIM und PEARLE: Praxisleitfaden zu CITES

